Reiseversicherungen

Hier können Sie eine Reiseversicherung abschließen. Diese Versicherungsvermittlung bedarf nach § 34d Abs.8 Ziffer 1. GewO keiner Erlaubnis.

Storno- bzw. StornoPlus-Versicherung >>

Sollte Ihre Reisegruppe mehr als 9 Personen umfassen, bitte ich Sie, Ihre Gruppe und den Reisepreis für den Versicherungsabschluss virtuell zu teilen und die Versicherung(en) für beide „Gruppenteile“ separat zu beantragen. Hintergrund sind die Versicherungsbedingungen. 

 

Wir empfehlen Ihnen nach wie vor eine Absicherung gegen Corona, die Sie zusätzlich zu einer bereits bei ERGO bestehenden Storno- bzw. StornoPlus-Versicherung abschließen können, damit Sie gegen eine Erkrankung an Covid-19 abgesichert sind.

Bitte bedenken Sie, dass die üblichen Reiseversicherungen die Stornierung bzw. den Abbruch der Reise wegen einer Pandemie-Erkrankung nicht abdecken!
Hier haben Sie die Möglichkeit, dieses Risiko gegen einen geringen Betrag in Ihren Versicherungsschutz einzubeziehen:

Jetzt vorsorgen und Covid-19 als Erkrankung absichern >>